Elektromobilität.

Die E-Ladestationen erhöhen die Attraktivität und den Wert von Immobilien, sowohl im Segment Gewerbe als auch Wohnen.

Die Elektromobilität ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Mit dem 2021 verabschiedeten Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) sind Unternehmen und Gebäudeeigentümer gesetzlich verpflichtet, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bereitzustellen. Ab dem 1. Januar 2025 muss jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt haben. Zudem profitieren entsprechend aufgerüstete Immobilien nachhaltig von einer Standortaufwertung.
„Von der Erstaufnahme, über die technische Prüfung und die bauliche Umsetzung bis hin zum fortlaufenden Betrieb inklusive Abrechnung – die Herausforderungen rund um E-Ladelösungen für Eigentümer müssen kompetent gemanagt werden.“

Lukas Thiede
Head of eMobility

Best practice: B.central, Berlin

Im Rahmen der Dekarbonisierungs- und Smart-Building-Strategie wurden 32 Ladestationen für die Nutzer installiert. Ein renommierter Autovermieter und ein weiterer Büromieter nutzen die Ladepunkte für ihre E-Auto-Flotte. Eine besondere Herausforderung des Projekts war es, die unterschiedlichen Bedürfnisse der Mieter beim Lastmanagement zu berücksichtigen: Die Autovermietung benötigt eine höhere Ladekapazität, während für die Fahrzeuge der Büromieter eine geringere, aber über den Tag verteilte Ladeintensität ausreicht.
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